Beispiele für Unternehmensbeteiligungen in Planungsbüros
In allen Wirtschaftsbereichen suchen vermehrt Unternehmer eine Lösung für die Nachfolge – so auch Inge-nieure und Architekten. Die häufigsten Motive für die Abgabe bzw. den Verkauf eines eingeführten Planungs-büros reichen vom Alter des Inhabers über gesundheitliche bis hin zu familiären Ursachen. Es bedeutet zu-nächst für den Inhaber sich mit dem Ende der eigenen beruflichen Aktivität auseinander zu setzen. Für den einen heißt das vorrangig der Beginn eines willkommenen Lebensabschnittes in Angriff zu nehmen, für den anderen ist es möglicherweise ein unliebsamer Schritt des Abschiednehmens aus dem beruflichen Alltag.
Alle Übergeber haben in jedem Fall zentrale Fragen zu lösen: „Wie packe ich das Thema an?“, „Was ist mein Planungsbüro wert?“ und schließlich „Woher bekomme ich einen kompetenten Ingenieur oder Architekten, der zu meinem Unternehmen passt?“
Die Unternehmensbewertung, die Suche nach einem Nachfolger bzw. einer Nachfolgerin, die Finanzierung und die Übernahme bzw. Beteiligung, unterstützt der „Kooperationsverbund Unternehmensübergaben“ (www.vbi.de / www.bdu.de). Bundesweit arbeiten seit über 15 Jahren BDU-Unternehmensberater innerhalb dieses Verbundes zusammen.
Bei einer Nachfolgeregelung müssen die unterschiedlichen Interessenslagen von Übernehmern und Überge-bern berücksichtigt werden; auch abhängig davon, ob die Nachfolge durch einen externen Nachfolger oder durch ein Familienmitglied bzw. Mitarbeiter erfolgt.
Bei einer strategischen Übernahme durch oft größere Planungsbüros sind überwiegend die Interessen auf die Marktanteile in den angestrebten Segmenten bzw. die qualifizierten Mitarbeiter ausgerichtet. Dabei sind die wichtigsten Punkte neben dem qualifizierten Personal, das Know-How und die bestehenden Kundenkontakte.
Die frühzeitige Planung der Nachfolge ist hierbei von großer Bedeutung, schließlich soll das Lebenswerk der betroffenen Ingenieure und Architekten nicht in Gefahr geraten.
Ein erster Schritt bei der Umsetzung der Unternehmensnachfolge ist eine
- stille oder atypische Beteiligung als Arbeitnehmerbeteiligung oder eine
- Anteilsbeteiligung bei einer GbR, Partnerschaftsgesellschaft (mbH), GmbH, GmbH & Co. KG oder AG
Folgende Beispiele möglicher Anteilsbeteiligungen bzw. Übernahmen sind u. a. bei der Umsetzung der Unternehmensbeteiligung bzw. –nachfolge anzutreffen:
- Beteiligung an einem Ingenieurbüro durch einen Mitarbeiter
GmbH – Einstieg eines Mitarbeiters als weiteren Geschäftsführer
Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren
EUR 875.000
Unternehmenswert nach Moderation
EUR 600.000
15 %ige Beteiligung durch den ltd. Mitarbeiter
EUR 90.000
Erhöhung der Beteiligung in 3, 6, und 8 Jahren um jeweils 21,25 %, halber Steuersatz auf die Restsumme (25 %) nach dem endgültigen Ausstieg in 10 Jahren
- Beteiligung an einem Ingenieurbüro durch 3 Mitarbeiter
Freiberufler / Partnerschaftsgesellschaft mbH
Einstieg von 3 leitenden Mitarbeitern im Rahmen der Nachfolge
Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren
EUR 1.950.000
Unternehmenswert nach Moderation
EUR 1.500.000
– Beteiligung von 3 Mitarbeitern zu jeweils 15 % (insgesamt 45 %)
– Erhöhung der Mitarbeiterbeteiligung durch Gewinnverwendung bis zu jeweils 33 % Beteiligungsanteil in den folgenden 4 Jahren
– halber Steuersatz auf die restlichen 55 % – Abwicklung über Kapitalkonten
– die bisherigen Eigentümer steigen nach 2 bzw. 4 Jahren ganz aus
- Verkauf eines Ingenieurbüros für technische Ausrüstung (TA)
Freiberufler / Einzelunternehmen – Umwandlung in eine GmbH bei Übergabe
Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren
EUR 956.000
Verkauf an ein überregionales Ingenieurbüro für
EUR 800.000
– leitender Mitarbeiter wird Gf / Einarbeitung durch den Übergeber
– halber Steuersatz auf die gesamte Summe (ab 55 Jahren)
- Beteiligung an einem Architekturbüro durch einen Strategen
Freiberufler / Einzelunternehmen – Umwandlung in eine GmbH mit Beteiligung
Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren
EUR 498.000
Beteiligung eines überregionalen Architekturbüros
EUR 220.000 (50 %)
bisheriger Eigentümer wird Gf / restliche Übergabe nach 5 Jahren
halber Steuersatz nach dem endgültigen Ausstieg in 5 Jahren
- Mitarbeiterkapitalbeteiligung an einem Ingenieurbüro über Aktien
Umwandlung der GmbH in eine kleine AG (Vorstand / Aufsichtsrat)
Unternehmenswert lt. Ertragswertverfahren
EUR 2.000.000
– Beteiligung der (leitenden) Mitarbeiter durch zustimmungspflichtige Namensaktien zum Verkehrswert (EUR 5 / Aktie)
– Möglichkeit eines abgabenfreien AG-Zuschusses (EUR 360 p. a.) für alle Mitarbeiter
– Möglichkeit der Erhöhung der Mitarbeiterbeteiligung durch Gewinneinsatz
Alf Baumhöfer / Diplom-Ökonom und -Betriebswirt und Bankkaufmann
BAUMHÖFER UNTERNEHMENSBERATUNG BDU
Leitfaden „Nachfolge im Planungsbüro“
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) haben im Rahmen des „Kooperationsverbundes Unternehmensübergaben“ die 5. vollständig überarbeitete Auflage des Leitfadens „Nachfolge im Planungsbüro“ herausgegeben.
Der Leitfaden gibt einen ersten Einblick in das Vorhaben Übergabe bzw. Übernahme. Aktuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche, versicherungsrechtliche und steuerliche Gegebenheiten wurden aktuell überarbeitet. Neben der systematischen Planung der Übernahme werden die Themen „Wertermittlung eines Planungsbüros“ und „Finanzierung der Übergabe“ behandelt.
Der Leitfaden hat 30 Seiten und kostet für VBI-Mitglieder EUR 11 sonst EUR 16 + USt und Versandkosten. Bestellungen an: Verband Beratender Ingenieure (VBI), Budapester Straße 31, 10 787 Berlin, Telefax: 030 – 26062 – 100, eMail: versand@vbi.de.